Neue Gebühren für Strafregisterbescheinigungen ab 1. Juli 2025

Veröffentlichungsdatum30.06.2025Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeinde
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Die Gebühren für die Beantragung einer Strafregisterbescheinigung betragen:

€ 23,10 wenn eine Abgabestelle genannt wird
* € 44,10 wenn keine Abgabestelle genannt wird

Eine Zeugnisgebühr von € 21,00 entfällt, wenn die Bescheinigung nur zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dient.

Bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Arten von Strafregisterbescheinigungen ist die Gebühr für jede Art gesondert zu entrichten.